top of page

Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

Miettag und Mietzeit

Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete. Bei Reservierungen werden die Geräte in der Regel zum gewünschten Termin bereitgestellt. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht zugesagt werden, da es vorkommen kann, dass zugesagte Geräte z.B. durch einen Defekt kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Wir werden aber selbstverständlich alles daransetzen, in jedem Fall entsprechende Geräte für Sie parat zu haben. Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis. Das Mietgut wird lediglich für die vereinbarte Zeit zur Verfügung gestellt. Für jeden darauffolgenden Tag ist der Vermieter berechtigt eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen. 

​

Mietpreise und Kaution

Soweit nicht anders angegeben bezieht sich der Preis immer auf einen Miettag.

Der angegebene Preis ist ein Endpreis zzgl. eventueller Anfahrts- und Montage kosten.

Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus).

Die Mietpreise beinhalten nicht die Lieferung und Abholung der Mietgegenstände zum und vom Veranstaltungsort. Diese werden separat mit einem Stundensatz von 30,00 € p. Person sowie 0,50€ pro gefahrenem km verrechnet.
Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete.
Die Kaution ist bei Mietbeginn zu entrichten in Bar. Wir behalten uns vor, bei Geräteabholung eine Kaution von 25% des voraussichtlichen Mietpreises zu berechnen. Änderungen hierzu können Sie ggf. mit unseren Verleihmitarbeitern verhandeln. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgutes wird die Kaution innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe an den Mieter zurückerstattet.

​

Lieferung, Abholung und Rückgabe

Die Auslieferung aller Aufträge erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. Der Vermieter kann für verspätete Lieferung basierend auf höhere Umstände nicht haftbar gemacht werden. Die Anlieferung des Mietgutes erfolgt zu ebener Erde hinter die erste Tür. Für die Anlieferung des Mietgutes ist eine LKW taugliche Zufahrt notwendig. Sollten andere Gegebenheiten vorliegen, so sind diese dem Vermieter mindestens einen Tag vorher anzuzeigen. Bei Anlieferung hat der Mieter das Mietgut nachzuprüfen. Eventuell festgestellte Mängel müssen sofort bei Anlieferung gemeldet werden. Am vereinbarten Abholtag muss das Mietgut ab 8.00 Uhr morgens sortiert und geordnet zu ebener Erde hinter der ersten Tür bereitstehen. Bei Abholung wird das Mietgut vom Vermieter nachgeprüft und gezählt.
Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl von Einzelteilen besteht und die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich ist, erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass die Zählung und Schadensfeststellung erst in den Lagerräumen des Vermieters stattfindet. Der Vermieter garantiert, dass in der Zeit der Abholung bis zur Zählung in den Lagerräumen keine Verluste oder Beschädigungen entstehen. Die Abholung erfolgt spätestens 48 Stunden nach Veranstaltungsende, wenn kein anderer Abholtermin vereinbart wurde. Fehlteile, die bis zur Rechnungsstellung noch nicht zurückgebracht wurden, werden zunächst in Rechnung gestellt.
Bei verspäteter Rückgabe wird für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis berechnet. Wird der Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Bei Selbstabholung durch den Mieter, hat dieser das Mietgut auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Bei Selbstabholung des Mietgutes durch den Mieter hat dieser für ordnungsgemäßen Transport Sorge zu tragen. Das Mietgut ist in einem geschlossenen Fahrzeug zu transportieren. Sollte der Mieter das Mietgut nicht zum vereinbarten Termin zurückbringen können, so hat der Mieter den Vermieter vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit davon in Kenntnis zu setzen.

​

Mietverlängerung

Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich.

​

Zustand der Mietgeräte

Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden schriftlich fixiert.

​

Reinigung

Alle Gegenstände sind in einem gereinigten, unbeschädigten Gesamtzustand zurückzugeben. Bei Verunreinigungen wird die Reinigung der Gegenstände nach Aufwand nachverrechnet.
Bei Beschädigung oder Verlust wird der Wiederbeschaffungswert verrechnet. Preise ohne Anlieferung (0,50 €/km) und Aufbau (30€/Std/Person), dies werden separat verrechnet. 

​

Gerätemängel

Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.

​

Haftung

Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten.

Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.)

Bei Verlust oder Beschädigung des Mietgutes haftet der Mieter. Fehlende oder beschädigte Mietgegenstände werden dem Mieter zum Verkaufspreis berechnet. Dies gilt auch für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, wie Brand-, Sturm-, Gewitter-, Hagel-, Wasser-, Einbruchdiebstahl-, Diebstahl- und Vandalismusschäden. Sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters. Ebenfalls für Schäden, welche durch den Defekt eines Mietgerätes verursacht werden. Für die bauseits richtigen und ordnungsgemäßen Anschlüsse der Geräte ist der Mieter verantwortlich. Das Anschließen und in Betrieb nehmen darf nur durch Fachpersonal erfolgen. Geräte, die während einer Veranstaltung funktionsunfähig werden, müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden. Der Vermieter verpflichtet sich defekte Geräte schnellstmöglich auszutauschen bzw. reparieren zu lassen. Steht kein passendes Ersatzgerät zur Verfügung kann der Vermieter dafür nicht haftbar gemacht werden. Es kann höchstens die Miete für den Zeitraum des Ausfalls nach Bekanntgabe in Abzug gebracht werden. Entstandene Kosten durch Reparatur oder Bereitschaftsdienste, die auf das Verschulden des Mieters zurückzuführen sind, werden dem Mieter in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

​

Eigentumsvorbehalt

Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters

​

Versicherung

Informieren Sie Ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften. Das Mietgut ist nicht versichert. Es wird empfohlen, das Mietgut für die Dauer der Veranstaltung, einschließlich der Zeiten für den Auf und Abbau, zu versichern.

​

Mitteilungspflicht des Mieters

Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, wenn:
- das Mietgut bei Anlieferung nicht vollständig ist
- das Mietgut beschädigt worden ist
- das Mietgut gestohlen worden ist
- oder sonst irgendwie abhandengekommen ist.

​

Rücktritt

Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums gekündigt, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet. Eine Stornierung muss stets schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenreden haben keine Gültigkeit.

Bis 7 Tage vor Veranstaltung: 50% Stornokosten
Bis 4 Tage vor Veranstaltung: 60% Stornokosten
< 4 Tage vor Veranstaltung 90% Stornokosten

​

Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG.

bottom of page